Sicherheitsmaßnahmen im Schulsport
Sicherheitsmaßnahmen im Schulsport
Sicherheitsmaßnahmen im Sportunterricht
Ministeriell wurden Vorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen im Sportunterricht erlassen, die für alle verbindlich umzusetzen sind. Unter Punkt 2.1. heißt es: Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen des Schülers oder seiner Mitschüler führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, sind abzulegen. Die Kenntnis dieser Sicherheitsmaßnahmen haben alle Eltern bei Schuleintritt Ihres Kindes per Unterschrift belegt. Ein Abkleben von Ohrschmuck ist für die Teilnahme am Sportunterricht nicht gestattet und wird ab sofort auch an unserer Grundschule nicht weiter zugelassen (Verletzungsrisiko). Bitte achten Sie an Tagen des Schulsports auf Ihr „schmuckfreies“ Schulkind oder befähigen es zum selbständigen An- und Ablegen des Ohrschmucks. Bei nicht entferntem Ohrschmuck verweilt Ihr Kind im Unterricht einer anderen Klasse. Sportliche Leistungsnachweise, die dadurch nicht erbracht werden, müssen laut §6 der LeistBewVO M-V mit „ungenügend“ bewertet werden.
Schulleitung und Fachschaft Sport